Verwaltungsstelle
Gem. § 5 der Kirchenverordnung über die Bildung des Evangelisch-lutherischen Propsteiverbandes bietet die Kirchliche Verwaltungsstelle den kirchlichen Rechtsträgern (z.B. Kirchengemeinden und Propsteien) mit Ihren Einrichtungen nach Maßgabe entsprechender vertraglicher Vereinbarungen folgende Dienstleistungen an:
(Auszug aus der Verordnung)